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Die letzte öffentliche Hinrichtung im Herzogtum Gotha

Am Südrand des Aspacher Waldes steht ein Sühnekreuz. Es kündet von der letzten öffentlichen Hinrichtung im Herzogtum Gotha am 18. Februar 1839...

Am 31. Dezember 1837 ging der 14-jährige Schreinerlehrling Friedrich Weiße von Gotha aus durch den Krahnberg, um seine Angehörigen in Metebach zu besuchen. Unterwegs gesellte sich der 23-jährige Johann Heinrich Kästner aus Ülleben dazu und begleitete ihn bis ins Aspacher Holz. Dort überfiel der Unmensch den Knaben, schlug ihm mehrere Male mit dem Stock über den Kopf, raubte ihm seine Barschaft von ganzen 6 Gothaer Pfennigen sowie seine Kleider, die er selbst teilweise anzog und teilweise unter einem Baum verscharrte. Zuletzt schlitzte er dem Opfer den Leib auf und ließ die vermeintliche Leiche, die er mit Reisig bedeckte, liegen und wandte sich nach Gotha und von da nach seinem Geburtsdorf Ülleben. Nach kurzer Zeit kam der Überfallene wieder zu sich und ging in hoffnungslosem Zustand nach Metebach, wo zufällig der Gendarm aus Gotha zugegen war. Weiße besaß noch die Fähigkeit, ehe er verstarb, den Namen des Mörders zu nennen, den ihm dieser unterwegs gesagt hatte.

In derselben Nacht noch wurde Kästner in Ülleben verhaftet und in das Gefängnis nach Gotha eingeliefert, wo man ihn an eine 4 Fuß lange Kette anschloss und durch einen ständigen Wächter beaufsichtigen ließ. Nun fand eine umständliche und langwierige gerichtliche Untersuchung statt, die sich über ein Jahr lang hinzögerte. Das Herzogliche Justizkollegium verfügte schließlich die Strafe des Schwertes wegen vorsätzlichen Raubmordes allergemeinster Art, jede Milderung sei verwirkt. Als besonders belastend erwähnt das Gerichtsurteil auch die rohe Gefühllosigkeit, die der Mörder beim Anblick des ihm vorgezeigten Leichnams und der daran ersichtlichen Wunden und bekundet ferner, dass er bereits in seiner Jugend den Hang zu Betrügereien und Diebstählen gezeigt habe und dass auch weitere Vergehen des Verbrechers zu befürchten seien: Die Erfahrung habe gelehrt, dass begnadigte Verbrecher meistens wieder rückfällig werden. Das gerichtliche Gutachten schließt mit den Worten: "Wir bescheiden uns jedoch, das diese letzte Frage der höheren Weisheit Ew. Herzogl. Durchlaucht anheim gestellt bleibe etc."

Inzwischen hatte der Mörder eine Bittschrift an den Herzog abgesandt, in der er reuevoll beteuert, dass die Tat nicht aus unverbesserlicher Verderbtheit und Grausamkeit verübt sei, sondern, dass nur Leichtsinn, Müßiggang, Neigung zu loderem Leben, Wirkung geistiger Getränke daran Schuld seien. Das Gesuch schließt mit der Bitte, die Todesstrafe in lebenslänglicher Haft oder in Export nach Amerika umzuwandeln. (Früher war es ein sehr beliebtes Verfahren, von der rechten Bahn abgekommene Menschen einfach nach Amerika abzuschieben, bis die "neue Welt" sich gegen die Einfuhr derartiger Elemente wehrte.)

Während der Untersuchungshaft hatte der damalige Gothaer Stadtdiakonus Ernst Christian Pfitzner den Raubmörder zum Tode vorzubereiten und darüber einen gedruckten Bericht verfasst. Im Gefängnis fand auch ein letztes Wiedersehen mit seinem völlig gebrochenen Vater, mit seinen jüngeren Geschwistern, mit seinen Lehrherrn und seinen Paten Amthor aus Ülleben statt. Letzterer verzeiht ihm zwar für seine Person seine Untat, die seine Familie und das ganze Dorf auf lange Zeit in einen so überaus schmählichen Verruf gebracht habe, erklärt aber doch zum Schluss, das von ihm begangene Verbrechen könne nicht vergeben werden.

Der Herzog ließ indes kundtun, dass dem Rechte sein ungestörter Verlauf gewahrt, das gefällte Urteil zur Vollstreckung gebracht und zu dessen Vollstreckung das Nötige angeordnet werde. Als Hinrichtungstag wurde der 18. Februar 1839 festgesetzt. Laut Gerichtsbeschluss sollte am Ort der Schreckenstat auch die Hinrichtung durch das Schwert vollzogen werden. Tags zuvor wurde das Schafott auf freiem Platz vor dem Hölzchen aufgerichtet. Das Militärkommando hatte 120 Soldaten zum Ordnungsdienst abkommandiert. Die Nachricht von der bevorstehenden öffentlichen Hinrichtung dieses Raubmörders hatte die Gothaische Bewohnerschaft alarmiert. Schon vom frühen Morgen des Hinrichtungstages strömten von allen Seiten Schaulustige herbei. Der Gefesselte wurde vom Gefängnis aus auf einem Leiterwagen zur Richtstätte gefahren. Sein letzter Wunsch war, man möchte ihm zwei Brötchen geben, die er auch aß. Mit einem langgezogenen Schwert schritt der Langensalzaer Scharfrichter Wittich auf das hohe Schafott, schwang es waagerecht, wodurch der Kopf abgetrennt wurde. Den Wanderer aber, der jetzt diese Stätte berührt, erfasst mit Erschütterung der Gedanke, in welche unerklärliche Tiefe der menschliche Geist sich verirren kann! (Mitteldeutsche Zeitung Erfurt; Nr. 45 vom 23. Oktober 1932)

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