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Aktuelles

Gemeinde Hörsel versteigert ein Grundstück in Weingarten

Gebäude

Die Gemeinde Hörsel bietet im Wege der öffentlichen Ausschreibung folgendes Grundstück zum Erwerb an:

 

Objekt:            Mehrfamilien-Wohnhaus
Anschrift:        Hauptstraße 7, 99869 Hörsel OT Weingarten
Flurstück:        Gemarkung Weingarten, Flur 1, Flurstücke 32/1 und 42/2 mit einer Fläche von 523 m²

 

Kurzbeschreibung:
Auf dem Grundstück befindet sich ein Mehrfamilien-Wohnhaus, eine Doppelgarage und eine Scheune.

  • Wohnhaus
    Baujahr:                      1905
    Wohn-/Nutzfläche:     234 m²
    In dem zweigeschossigen Mehrfamilien-Wohnhaus befinden sich zwei Mietwohnungen (derzeit beide Wohnungen vermietet) und ein Gemeinschaftsraum. Jede Wohnung verfügt über ein Bad mit Wanne und WC. Im Gemeinschaftsraum im EG befindet sich ein separates WC mit Dusche. Das Gebäude wurde vor ca. 25 Jahren teilsaniert und modernisiert (Fassade, Dach, Heizung, Innenausbau).

  • Doppelgarage
    Baujahr:                      1964
    Wohn-/Nutzfläche:     33 m²
    Die Doppelgarage verfügt über Platz für zwei PKW.

  • Scheune
    Baujahr:                      1905
    Wohn-/Nutzfläche:     118 m²
    Die Scheune ist ein einfaches Bauwerk ohne Gründung und Dämmung.

 

Lage:
Weingarten ist ein Ortsteil der Gemeinde Hörsel. Die Gemeinde Hörsel liegt im Westen des Landkreises Gotha, etwa 10 Kilometer westlich von Gotha und etwa 15 Kilometer östlich von Eisenach.

 

Entfernungen:             Bundesstraße B84     ca. 3 km
                                    Autobahn A4            ca. 7 km                    

 

Das Grundstück ist lastenfrei.

 

Die Gemeinde Hörsel wünscht sich einen Interessenten, der das Grundstück zu Wohnzwecken entwickelt.

Bitte reichen Sie Ihr Angebot mit Nutzungskonzept in einem verschlossenen Umschlag bis zum 30.06.2025 mit der Kennzeichnung

 

"Kaufangebot Mehrfamilienhaus Weingarten – bitte nicht öffnen"

bei der Gemeindeverwaltung Hörsel, Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel OT Hörselgau ein. Die Vergabe erfolgt nach Höchstgebot. Das Mindestgebot liegt bei 125.000,00 €.

 

Ein Verkehrswertgutachten mit Baubeschreibung, Stand 22.11.2024, liegt vor und kann in der Bauverwaltung mit vorheriger Terminvereinbarung der Gemeindeverwaltung Hörsel, Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel OT Hörselgau eingesehen werden. Für Terminvereinbarungen für die Einsicht ins Verkehrswertgutachten oder Besichtigungen sowie weitere Auskünfte zur Ausschreibung steht Ihnen die Bauverwaltung unter 03622-921012 oder kley@hoersel.de zur Verfügung.

 

Die vorliegende Ausschreibung begründet keine Verpflichtung der Gemeinde zur Veräußerung. Auch mit einer etwaigen Auswahlentscheidung für einen Bewerber kommt noch kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, da dieser entsprechend den Vorschriften der §§ 311 ff. BGB abzuschließen ist (z.B. Formerfordernis -> notarielle Beurkundung).

 

Es handelt sich nicht um die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts, sondern um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Das Verfahren unterfällt demnach nicht dem Vergaberecht. Im Einklang mit § 67 Absätze 1 und 3 ThürKO soll mit dem Auswahlverfahren ein geeigneter Erwerber für das ausgeschriebene Grundstück gefunden werden.

 

Hörsel, den 06.05.2025

 

gez. Seitz

Bürgermeister Gemeinde Hörsel

Symbol Beschreibung Größe
Ausschreibung Gebäude Weingarten
0.1 MB
Bilder Gebäude Weingarten
6.4 MB

© Michael Berkner E-Mail

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Gemeinde Hörsel versteigert ein Grundstück in Weingarten

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Die Gemeinde Hörsel bietet im Wege der öffentlichen Ausschreibung folgendes Grundstück zum Erwerb an:

 

Objekt:            Mehrfamilien-Wohnhaus
Anschrift:        Hauptstraße 7, 99869 Hörsel OT Weingarten
Flurstück:        Gemarkung Weingarten, Flur 1, Flurstücke 32/1 und 42/2 mit einer Fläche von 523 m²

 

Kurzbeschreibung:
Auf dem Grundstück befindet sich ein Mehrfamilien-Wohnhaus, eine Doppelgarage und eine Scheune.

  • Wohnhaus
    Baujahr:                      1905
    Wohn-/Nutzfläche:     234 m²
    In dem zweigeschossigen Mehrfamilien-Wohnhaus befinden sich zwei Mietwohnungen (derzeit beide Wohnungen vermietet) und ein Gemeinschaftsraum. Jede Wohnung verfügt über ein Bad mit Wanne und WC. Im Gemeinschaftsraum im EG befindet sich ein separates WC mit Dusche. Das Gebäude wurde vor ca. 25 Jahren teilsaniert und modernisiert (Fassade, Dach, Heizung, Innenausbau).

  • Doppelgarage
    Baujahr:                      1964
    Wohn-/Nutzfläche:     33 m²
    Die Doppelgarage verfügt über Platz für zwei PKW.

  • Scheune
    Baujahr:                      1905
    Wohn-/Nutzfläche:     118 m²
    Die Scheune ist ein einfaches Bauwerk ohne Gründung und Dämmung.

 

Lage:
Weingarten ist ein Ortsteil der Gemeinde Hörsel. Die Gemeinde Hörsel liegt im Westen des Landkreises Gotha, etwa 10 Kilometer westlich von Gotha und etwa 15 Kilometer östlich von Eisenach.

 

Entfernungen:             Bundesstraße B84     ca. 3 km
                                    Autobahn A4            ca. 7 km                    

 

Das Grundstück ist lastenfrei.

 

Die Gemeinde Hörsel wünscht sich einen Interessenten, der das Grundstück zu Wohnzwecken entwickelt.

Bitte reichen Sie Ihr Angebot mit Nutzungskonzept in einem verschlossenen Umschlag bis zum 30.06.2025 mit der Kennzeichnung

 

"Kaufangebot Mehrfamilienhaus Weingarten – bitte nicht öffnen"

bei der Gemeindeverwaltung Hörsel, Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel OT Hörselgau ein. Die Vergabe erfolgt nach Höchstgebot. Das Mindestgebot liegt bei 125.000,00 €.

 

Ein Verkehrswertgutachten mit Baubeschreibung, Stand 22.11.2024, liegt vor und kann in der Bauverwaltung mit vorheriger Terminvereinbarung der Gemeindeverwaltung Hörsel, Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel OT Hörselgau eingesehen werden. Für Terminvereinbarungen für die Einsicht ins Verkehrswertgutachten oder Besichtigungen sowie weitere Auskünfte zur Ausschreibung steht Ihnen die Bauverwaltung unter 03622-921012 oder kley@hoersel.de zur Verfügung.

 

Die vorliegende Ausschreibung begründet keine Verpflichtung der Gemeinde zur Veräußerung. Auch mit einer etwaigen Auswahlentscheidung für einen Bewerber kommt noch kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, da dieser entsprechend den Vorschriften der §§ 311 ff. BGB abzuschließen ist (z.B. Formerfordernis -> notarielle Beurkundung).

 

Es handelt sich nicht um die Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts, sondern um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Das Verfahren unterfällt demnach nicht dem Vergaberecht. Im Einklang mit § 67 Absätze 1 und 3 ThürKO soll mit dem Auswahlverfahren ein geeigneter Erwerber für das ausgeschriebene Grundstück gefunden werden.

 

Hörsel, den 06.05.2025

 

gez. Seitz

Bürgermeister Gemeinde Hörsel

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
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  • 99880 Hörsel OT Hörselgau

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