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Aktuelles

Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung

Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung

Bekanntmachung/Information

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat mit Beschluss Nr. 42/2022 vom 30.11.2022 (Bekanntmachung siehe Hörselbote Nr. 12 vom 23.12.2022) die Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung beschlossen. Folgende Zeiten wurden nun für die Straßenbeleuchtung festgelegt:

Ab dem 01.04.2023:

  • morgens (alle Lampen): 06:00 bis 07:00 Uhr
  • abends (jede zweite Lampe): 19:30 – 06:00 Uhr

Ab dem 01.05.2023:

  • abends (jede zweite Lampe): 20:30 – 05:30 Uhr

Ab dem 01.06.2023:

  • abends (jede zweite Lampe): 21:30 – 05:30 Uhr

In den Bereichen, in denen aus technischer Sicht keine Teilabschaltung möglich ist, leuchten zu o. g. Zeiten alle Straßenbeleuchtungen. Im weiteren Jahresverlauf werden die Schaltzeiten ebenfalls den jeweiligen Nachtzeiten angepasst.

gez. Kühn

1. Beigeordneter

© Michael Berkner E-Mail

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Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung
Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung

Bekanntmachung/Information

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsel hat mit Beschluss Nr. 42/2022 vom 30.11.2022 (Bekanntmachung siehe Hörselbote Nr. 12 vom 23.12.2022) die Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung beschlossen. Folgende Zeiten wurden nun für die Straßenbeleuchtung festgelegt:

Ab dem 01.04.2023:

  • morgens (alle Lampen): 06:00 bis 07:00 Uhr
  • abends (jede zweite Lampe): 19:30 – 06:00 Uhr

Ab dem 01.05.2023:

  • abends (jede zweite Lampe): 20:30 – 05:30 Uhr

Ab dem 01.06.2023:

  • abends (jede zweite Lampe): 21:30 – 05:30 Uhr

In den Bereichen, in denen aus technischer Sicht keine Teilabschaltung möglich ist, leuchten zu o. g. Zeiten alle Straßenbeleuchtungen. Im weiteren Jahresverlauf werden die Schaltzeiten ebenfalls den jeweiligen Nachtzeiten angepasst.

gez. Kühn

1. Beigeordneter

© Michael Berkner E-Mail

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