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Schöffen gesucht

LAW

-Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit-

Aufforderung zur Benennung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Hörsel

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können.
Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.

Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtzeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Für die am 01.01.2024 beginnende neue fünfjährige Amtsperiode finden in diesem Jahr an den Amtsgerichten Wahlen statt. Zur Vorbereitung hat jede Gemeinde eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen aufzustellen und dem Amtsgericht vorzulegen.

Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Nicht ins Schöffenamt berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.

Vorschläge für die Benennung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können von jedermann sowie von Vereinigungen jeder Art gemacht werden. Personen können sich auch selbst vorschlagen.

Vorschläge zur Benennung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Hörsel sind schriftlich bis 20.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Hörsel, OT Hörselgau, Waltershäuser Str. 16a, 99880 Hörsel einzureichen.

Ein entsprechendes Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffe wird auf der Internetseite der Gemeinde Hörsel unter www.hoersel.de bereitgestellt oder kann telefonisch im Hauptamt der Gemeindeverwaltung (Tel. 03622/92100) angefordert werden.

Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie auch beim Thüringer Justizministerium unter https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl.

Symbol Beschreibung Größe
Interessenbekundung als Erwachsenenschöffe
19 KB
Information zur Erhebung-Verarbeitung von personenbezogenen Daten
0.1 MB

© Michael Berkner E-Mail

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-Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit-

Aufforderung zur Benennung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Hörsel

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können.
Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.

Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtzeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Für die am 01.01.2024 beginnende neue fünfjährige Amtsperiode finden in diesem Jahr an den Amtsgerichten Wahlen statt. Zur Vorbereitung hat jede Gemeinde eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen aufzustellen und dem Amtsgericht vorzulegen.

Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Nicht ins Schöffenamt berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.

Vorschläge für die Benennung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können von jedermann sowie von Vereinigungen jeder Art gemacht werden. Personen können sich auch selbst vorschlagen.

Vorschläge zur Benennung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Hörsel sind schriftlich bis 20.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Hörsel, OT Hörselgau, Waltershäuser Str. 16a, 99880 Hörsel einzureichen.

Ein entsprechendes Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffe wird auf der Internetseite der Gemeinde Hörsel unter www.hoersel.de bereitgestellt oder kann telefonisch im Hauptamt der Gemeindeverwaltung (Tel. 03622/92100) angefordert werden.

Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie auch beim Thüringer Justizministerium unter https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl.

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