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Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Hörsel

Blitzer

Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Hörsel

 

Durch die Bürger/innen und Gemeinderatsmitglieder häufen sich die Meldungen über Parkvergehen, wiederholtes Abstellen von Fahrzeugen ohne amtliche Kennzeichen oder mit abgelaufener HU im öffentlichen Verkehrsraum. Die Gehwege sind zum Schutze der Fußgänger und Kinder vorgesehen, und nicht für das Halten oder Parken der Fahrzeuge.

Die Erfassung und Ahndung wurde immer wieder gefordert und soll zukünftig wieder durch das Ordnungsamt der Gemeinde Hörsel verstärkt durchgeführt werden. Hier sind voraussichtlich auch unregelmäßige Kontrollfahrten in den Abendstunden oder an den Wochenenden vorgesehen.  

Hiermit möchten wir Sie an Ihr erlerntes Wissen aus der Fahrschule erinnern und die Neuerungen nochmals aufzeigen.

Unannehmlichkeiten können durch Ihr Verhalten vermieden werden, indem Sie die Regeln der aktuellen StVO sowie des Bußgeldkataloges beachten.  

 

Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog 2024:

Halten

  • Halten auf dem Gehweg (ohne Behinderung):         50 €
  • Halten auf dem Gehweg (mit Behinderung):            55 €
  • Halten auf dem Gehweg (mit Gefährdung):              70 € 

 

Parken

  • Parken auf dem Gehweg (ohne Behinderung):        55 €
  • Parken auf dem Gehweg (mit Behinderung):          70 € + 1 Punkt
  • Parken auf dem Gehweg (länger als 1 Stunde):       70 € + 1 Punkt
  • Parken auf dem Gehweg (mit Gefährdung):             80 € + 1 Punkt

Parken in oder an Bushaltestellen:

  • Nichteinhaltung der 15m vor/ hinter dem Schild:      55 €
  • Mit Behinderung oder länger als 3h:                          70 €
  • Mit Gefährdung:                                                          80 €

Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung:             15 €
Parken 5m vor/ nach Kreuzungen/ Einmündungen: 10 €

 

Halten oder Parken auf Straßen ist ausschließlich bei einer Restdurchfahrtsbreite mit mind. 3,05 m gegeben. Sollte diese nicht mehr gegeben sein, besteht gem. §12 Abs. 1 StVO automatisch ein gesetzliches Halte-/ Parkverbot. Hier ist mit Kosten zwischen 20 € bis 50 € zu rechnen. Sollten Rettungsfahrzeuge behindert werden, ist mit bis zu 100 € + 1 Punkt zu rechnen.

 

Abgelaufene HU/ AU

Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung abgelaufen:

  • 2 – 4 Monate:                            15 €
  • 4 – 8 Monate:                            25 €
  • über 8 Monate:                          60 € + 1 Punkt

 

Die Gemeinde Hörsel hofft auf Ihre Mitarbeit, um entstehenden Unmut im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.

© Michael Berkner E-Mail

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Aktuelles

Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Hörsel

Blitzer

Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Hörsel

 

Durch die Bürger/innen und Gemeinderatsmitglieder häufen sich die Meldungen über Parkvergehen, wiederholtes Abstellen von Fahrzeugen ohne amtliche Kennzeichen oder mit abgelaufener HU im öffentlichen Verkehrsraum. Die Gehwege sind zum Schutze der Fußgänger und Kinder vorgesehen, und nicht für das Halten oder Parken der Fahrzeuge.

Die Erfassung und Ahndung wurde immer wieder gefordert und soll zukünftig wieder durch das Ordnungsamt der Gemeinde Hörsel verstärkt durchgeführt werden. Hier sind voraussichtlich auch unregelmäßige Kontrollfahrten in den Abendstunden oder an den Wochenenden vorgesehen.  

Hiermit möchten wir Sie an Ihr erlerntes Wissen aus der Fahrschule erinnern und die Neuerungen nochmals aufzeigen.

Unannehmlichkeiten können durch Ihr Verhalten vermieden werden, indem Sie die Regeln der aktuellen StVO sowie des Bußgeldkataloges beachten.  

 

Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog 2024:

Halten

  • Halten auf dem Gehweg (ohne Behinderung):         50 €
  • Halten auf dem Gehweg (mit Behinderung):            55 €
  • Halten auf dem Gehweg (mit Gefährdung):              70 € 

 

Parken

  • Parken auf dem Gehweg (ohne Behinderung):        55 €
  • Parken auf dem Gehweg (mit Behinderung):          70 € + 1 Punkt
  • Parken auf dem Gehweg (länger als 1 Stunde):       70 € + 1 Punkt
  • Parken auf dem Gehweg (mit Gefährdung):             80 € + 1 Punkt

Parken in oder an Bushaltestellen:

  • Nichteinhaltung der 15m vor/ hinter dem Schild:      55 €
  • Mit Behinderung oder länger als 3h:                          70 €
  • Mit Gefährdung:                                                          80 €

Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung:             15 €
Parken 5m vor/ nach Kreuzungen/ Einmündungen: 10 €

 

Halten oder Parken auf Straßen ist ausschließlich bei einer Restdurchfahrtsbreite mit mind. 3,05 m gegeben. Sollte diese nicht mehr gegeben sein, besteht gem. §12 Abs. 1 StVO automatisch ein gesetzliches Halte-/ Parkverbot. Hier ist mit Kosten zwischen 20 € bis 50 € zu rechnen. Sollten Rettungsfahrzeuge behindert werden, ist mit bis zu 100 € + 1 Punkt zu rechnen.

 

Abgelaufene HU/ AU

Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung abgelaufen:

  • 2 – 4 Monate:                            15 €
  • 4 – 8 Monate:                            25 €
  • über 8 Monate:                          60 € + 1 Punkt

 

Die Gemeinde Hörsel hofft auf Ihre Mitarbeit, um entstehenden Unmut im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.

© Michael Berkner E-Mail

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
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  • Waltershäuser Straße 16a
  • 99880 Hörsel OT Hörselgau

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